Aus der Satzung der NaturFreunde, Ortsgruppe Dortmund-Kreuzviertel
§4 Gemeinnützigkeit
| 1. |
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von §52 der Abgabenordnung 1977.
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| 2. |
Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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| 3. |
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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| 4. |
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwek der Körperschaft fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. |
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